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Frauenkampf

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Am 19.01.2021 wurde die Revision von Christina Hänel gegen eine Verurteilung nach § 219a abgelehnt, d.h. sie darf nicht mehr auf ihrer Homepage über die Methoden und Möglichkeiten eines Schwangerschaftabbruchs informieren. Das Solidaritätskomitee zu ihrem Prozess hat daraufhin die gleichen Informationen veröffentlicht und genau dies werden wir hier auch tun. Denn laut des § 219a ist es Arzt*innen verboten über Abtreibungen zu Informieren, alle anderen Personen dürfen dies aber.

Informationen auf deutsch, auf englisch und auf türkisch.

Der § 129a stammt aus dem Jahr 1933 und wurde unmittelbar mit dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft eingeführtund ist von dessen Ideologie bestimmt. Er stellt die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe und geht soweit, dass Arzt*innen keinerlei Informationen über die verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und ihre jeweiligen Risiken und Vorteile offiziel weitergeben dürfen. Um ein Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren Körper zu erreichen ist es unerlässlichden § 219a abzuschaffen, genauso wie die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch.

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