Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt [ … ]
Polit-Infos aus Stuttgart-Ost