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Antifa

Kriminell wegen „Verherrlichung“ der Antifa!? – Repression gegen Antifas in Nürnberg

Am 11. Oktober wurden mehrere Wohnungen von Antifaschist*innen in Nürnberg durchsucht.
Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen Graffitis. Sie konstruiert eine „kriminelle Vereinigung“ und wirft den Betroffenen vor sich positiv auf Antifaschismus zu beziehen.
Dies ist ein Angriff auf alle Menschen die sich dem erstarkenden Rechtsruck in der Gesellschaft entgegen stellen.

Der schwerwiegende Vorwurf nach StGB §129 wurde den Betroffenen im konkreten wegen angeblicher Beteiligungen an Graffiti gemacht, die sich positiv auf antifaschistisches Engagement beziehen und sich mit Lina E. und weiteren verfolgten Antifaschist*innen, innerhalb des bundesweit bekannten Leipziger Verfahrens, solidarisierten. Flankiert wird das mit einer Pressemitteilung, die gezielt die Offentlichkeit verhetzen und die politische Stimmung zu Gunsten des polizeilichen Vorgehens beeinflussen soll. So wird den Betroffenen in der Pressemitteilung vorgeworfen für Graffiti verantwortlich zu sein, mit diesem „die Antifa zu verherrlichen“ linkes Gedankengut zu verbreiten und sich mittels Graffiti zum o.g: Antifa-Ost Verfahren geäußert zu haben.

Es ist absurd, dass aufgrund von einigen Graffiti hier von der Generalstaatsanwaltschaft München eine kriminelle Vereinigung konstruiert wird. Nach Paragraf 129 wird im Normalfall ermittelt, wenn Personen vorgeworfen wird, schwerste Straftaten begangen zu haben.
Völlig klar ist für uns, dass ein solches Vorgehen kein normaler Vorgang innerhalb der strafrechtlichen Verfolgung von Sachbeschädigung ist, sondern das Ganze ist politisch motiviert. Es soll gezeigt werden, wer antifaschistisch aktiv ist, muss immer damit rechnen. dass alle vorhandenen Repressionsmöglichkeitendes Staates aufgefahren werden, selbst wenn es nur um Lappalien wie Soli-Graffiti geht. Betroffene sollen eingeschüchtert, ihr privates und politisches Umfeld mit geheimdienstlichen Mitteln durchleuchtet werden.

Die Durchsuchungen fanden 5 Tage nach der Landtagswahl in Bayern statt, in denen rechte Kräfte große Erfolge erzielen konnten, ebenso bei der Landtagswahl in Hessen. Während große Teile der Bundesrepublik darüber diskutieren, wie man den Rechtsruck aufhalten könnte, hat die Generalstaatsanwaltschaft München nichts besseres zu tun, als Antifaschist*innen zu kriminalisieren. Doch gerade in Zeiten, in denen sich der gesellschaftliche Diskurs stark nach rechts verschiebt, ist ein vielfältiger Antifaschismus notwendig. Egal ob auf der Straße, in den Gewerkschäften oder sonst wo: Faschistische Kräfte werden nur von einer starken antifaschistischen Bewegung aufgehalten. Kritik an staatlichem Handeln und Solidarität mit von staatlicher Repression betroffener Personen muss möglich bleiben.

„Wer gegen Nazis kämpft, kann sich auf den Staat nicht verlassen!“

Esther Bejerano

Solikreis Nürnberg
Weitere Infos auf www.red-side.net

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