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Frauenkampf

Aktionen zum Safe Abortion Day

In rund 60 deutschen Städten wurden am 28. September, den internationalen Safe Abortion Day Aktionen organisiert. Bundesweit protestieren Menschen unter dem Motto „150 Jahre Widerstand gegen §218 – Es reicht!“ gegen den Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt.

Gegen die Entmündigung von ungewollt Schwangeren fanden Aktionen unterschiedlichster Art statt: eine Mahnwache mit Segelboot in Flensburg, (Fahrrad-)Demos in München, Dortmund und Köln, Workshops in Dresden und Bremen, Infostände in Flensburg und Pforzheim, Sprühkreide in Darmstadt, Diskussionsrunden in Göttingen, Filmvorführungen in Lübeck und Husum… Das sind nur ein paar der Veranstaltungen und Städte, die für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein Zeichen setzten. In Stuttgart haben wir mit dem Pro Choice Bündnis Stuttgart einen Aktionstag am 25.09. auf dem Schillerplatz organisiert. Es gab Infotische, Reden und Musik. Ein Glücksrad mit Fakten rund um das Thema, eine Diskussionsrunde zum Thema und eine Mitmachaktion, mit der wir unsere Forderungen ins Stadtbild getragen haben. Am Montag haben wir im Stuttgarter Osten ebenfalls auf das Thema sexuelle Selbstbestimmung mit einem Infotisch aufmerksam gemacht und unsere Forderungen über Plakate, Kleiderbügel und Stencils klar gemacht.

Mehr Frauenrechte = weniger Schwangerschaftsabbrüche

Mit gutem Beispiel gehen z.B. die Niederlande voran: Sie haben die EU-weit liberalsten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch, eine umfassenden Informationspolitik und gleichzeitig die niedrigsten Abbruchraten. Das zeigt deutlich, dass Kriminalisierung und Zwangsberatungen rein gar nichts bringen. Einige ungewollt Schwangere in Deutschland fahren genau deswegen in die Niederlande: Um sich hier dem erniedrigenden Procedere  nicht aussetzen zu müssen. 

Der Bundestag: Mir doch egal

Wie unwichtig das physische und psychische Wohlergehen von ungewollt Schwangeren dem deutschen Staat ist, ließ sich in den letzten Jahren bei zwei Abstimmungen gegen die Abschaffung des Paragraphen 219a erkennen: Für ungewollt Schwangere gilt in ihrer Notlage nicht einmal das simple Recht auf Informationsfreiheit. Denn Gynäkolog*innen dürfen auf ihren Webseiten nicht darüber informieren, welche Art von Abbrüchen sie in ihren Praxen anbieten. Der §218 StGB wiederum, der ungewollt Schwangere und Ärzt*innen mit bis zu 5 Jahren Gefängnis unter Strafe stellt, stammt von 1871 aus der Kaiserzeit, hat den Nationalsozialismus sowie die Wende überlebt und wurde 1995 noch um die Zwangsberatung verschärft. 

Nach über 150 Jahren ist es jetzt mehr als Zeit, das Grundrecht auf körperliche, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung gesetzlich und bedingungslos festzuschreiben: Weg mit §218 StGB!

Bilder der Aktion des Frauenkollektivs in Stuttgart-Ost:

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