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Frauenkampf

150 Jahre § 218 – 150 Jahre Widerstand

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Außerdem haben 150 Jahre Kriminalisierung ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. Auch die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aufgrund der strafgesetzlichen Regelung wird der Schwangerschaftsabbruch zu wenig zum Gegenstand der gynäkologischen Fachärzt*innenausbildung gemacht, was zusätzlich zu der mangelhaften medizinischen Versorgung in Deutschland beiträgt. Ärzt*innen dürfen zudem auf ihren Websites nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet.

Wir fordern die Streichung der §§ 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Regelung innerhalb der Gesundheitsversorgung. Doch das kann nur ein erster Schritt sein hin zu dem Ziel, dass alle Frauen* das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper erhalten. Hierfür müssen wir Geschlechterrollen aufbrechen, patriarchale Denk- und Handlungsweisen in der Gesetzgebung, dem Staat und der Gesellschaft verändern und die Gesellschaft von Grund auf verändern.

Um darauf hinzuweisen, dass Deutschland immer noch eines der strengsten Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch hat und auch heute noch etwa 47.000 ungewollt Schwangere weltweit jährlich aufgrund eines illegalen Abbruchs sterben, haben wir im Stuttgarter Osten Plakate und Kleiderbügel angebracht. Danach waren wir gemeinsam auf der Demonstration für einen sicheren Schwangerschaftabbruch in der Innenstadt.

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